Das ist die neue Ortsplanung der Stadt St. Gallen.
Ich wollte wissen, was auf einer Parzelle künftig möglich ist. Neunzehn Dokumente später weiss ich vor allem eines: Die Antwort steht nicht dort, wo man sie sucht.
Sie steht nicht mehr in der Zonenbezeichnung. Über Länge, Breite, Grenzabstände und Grünfläche entscheidet der Zonentyp I bis IX. Wo im Plan zusätzlich eine geschlossene Bauweise liegt, fallen Länge oder sogar Länge und Breite ganz weg.
Gleiche Zone ≠ gleiche Möglichkeiten. Zwei gleich grosse Parzellen, dieselbe Zone, dieselbe zulässige Höhe: auf der einen darf man 40 Meter lang bauen, auf der anderen nur 18. Dafür gilt bei der kurzen weder ein grosser Grenzabstand noch eine Grünflächenziffer, bei der langen dagegen zehn Meter und 0.4.
"Aufzonung" heisst nicht automatisch mehr Geschosse. Nach der Lesehilfe der Stadt selbst bleibt die angenommene Geschosszahl in den meisten Wohnzonen exakt gleich. Warum, steht im Planungsbericht: Die Abstimmung auf die bisherigen Maximalmasse sei "nur sekundär", mit den «Aufzonungen» sollen "umfangreiche Rechtswidrigkeiten des gebauten Bestands" verhindert werden. Das ist Legalisierung des Bestehenden, nicht neue Reserve.
Kein automatischer Vergleich. Es gibt keine Synopse, und die beiden Ordnungen rechnen nicht in derselben Grösse: Der geltende Plan sagt «W3», drei Vollgeschosse. Der Entwurf sagt «W 14, Typ VI», vierzehn Meter Gesamthöhe plus Zonentyp. Die Vollgeschossregelung ist mit dem PBG weggefallen. Wer es wissen will, muss beide Werte nachschlagen und selbst umrechnen, Parzelle für Parzelle.
Wir rechnen das bis zum 16. Oktober parzellenscharf, mit dem SUISPLU-Tool um eine dritte Perspektive ergänzt: 1️⃣ Was gilt heute? 2️⃣ Was soll kommen, Fortschritt, Rückschritt oder alles beim Alten? 3️⃣ Was bräuchte es, damit im 500-Meter-Umkreis genug Menschen wohnen, dass Laden, Schule und ein guter Takt tragen?
Für die AGGLO St.Gallen-Bodensee haben wir sie erhoben: Heute erreicht kein einziger Standort in der Agglomeration die Mindestanforderung von 10'000 Einwohnenden im 500-Meter-Radius, die Stadt St. Gallen eingeschlossen. Eine Entwicklung bei dieser Dichte würde sich fast immer rechnen. Ob das neue Regelwerk sie zulässt, ist die offene Frage.
So läuft es: Wir telefonieren kurz und klären, welche Parzelle sich lohnt und welche Angaben ich brauche. Dann rechnen wir sie mit SUISPLU durch. Trägt die Lage die nötige Dichte, formulieren wir die Mitwirkungseingabe, die sie einfordert. Eingereicht wird sie unter deinem Namen.
Zwanzig Minuten am Telefon reichen für den Anfang. Melde dich bis spätestens 9. Oktober, je früher desto besser.
Zum Fallbeispiel ZMitwirkung BZO-Revision Zürich
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